Amtsgericht Braunschweig, Urteil vom 27.08.2014, Az: 117 C 1049/14 Das Amtsgericht Braunschweig hat kürzlich in einem Filesharing-Fall entschieden, dass ein Anschlussinhaber seiner sekundären Darlegungslast dadurch entsprochen hat und nicht verantwortlich gemacht werden kann, wenn der von diesem eingesetzte Router eine Sicherheitslücke aufweist. Der Anschlussinhaber wurde aufgrund einer über seinen Anschluss festgestellten Urheberrechtsverletzung abgemahnt und letztlich vor dem Amtsgericht Braunschweig verklagt. ...
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