OLG Hamm, Urteil vom 16. November 2016, Az.: 12 U 52/16 Sachverhalt: Geklagte hatte ein Verbraucherschutzverein gegen einen Onlineshopbetreiber. Auf der Internetseite befand sich dabei folgender mit der Überschrift „Information“ gekennzeichneter Hinweis: „Die Nutzung des Angebots ist ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler im Sinne des § 14 BGB zulässig. Durch Drücken des Buttons auf „Jetzt ...
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